Ende Dezember 2025 ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft getreten. Es ist die rechtliche Grundlage für eine moderne, sichere und nachhaltige Energieversorgung in Österreich und mit mehreren Maßnahmen sollen sowohl Haushalte als auch Unternehmen entlastet werden. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben müssen auch die Stromzähler (Smart Meter) so umgestellt werden, dass sie den Stromverbrauch alle 15 Minuten messen und speichern. Diese Einstellung heißt Viertelstundenenergiewerte (Opt-in) und ist nach § 54 Absatz 1 ElWG für Netzkunden verpflichtend, wenn der Jahresverbrauch über 5.000 kWh liegt,eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen ist oder an Modellen der gemeinsamen Energienutzung teilgenommen wird. Mit dem Viertelstunden-Intervall (Opt-in) profitiert man in diesen Fällen automatisch vom günstigen “Sommer-Nieder-Arbeitspreis” (SNAP) (Rabatt von 20 Prozent auf den Arbeitspreis). Dieser gilt zwischen 1. April und 30. September in den Stunden von 10:00 bis 16:00 Uhr. Mit 1. April 2026 wird der Doppeltarif abgeschafft und es tritt mit dem ElWG auch ein Sozialtarif für Strom in Kraft. Dieser sieht für Haushalte mit geringem Einkommen einen gedeckelten Strompreis von 6 Cent netto pro Kilowattstunde vor, für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden. Weiters wurde auch die Elektrizitätsabgabe für Haushalte von 1,5 Cent/kWh auf 0,1 Cent/kWh und für Unternehmen auf 0,82 Cent/kWh gesenkt – das gilt vorerst bis 1. Jänner 2027.