Das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) enthält eine so genannte Opt-Out-Regelung. In Falle eines Opt-Out-Wunsches werden jedenfalls die Aufzeichnung und Übertragung der 15 Minuten Verbrauchswerte im Zähler deaktiviert. Dies wird am Gerät angezeigt. Somit handelt es sich nicht mehr um einen Smart Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler. Kunden können sich gegen einen Smart Meter entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen digitalen Standardzähler an sich.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme von speziellen Tarifmodellen (z.B.: Doppeltarif für Wärmepumpen) ein Opt-Out nicht möglich ist. Dafür ist der volle Funktionsumfang eines Smart Meters Voraussetzung.

Auch ein detailliertes Monitoring des Energieverbrauchs für Kunden, ist ohne Smart Meter nicht möglich.